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DHH841 > AFU 08.02.10 20:54l 53 Lines 2628 Bytes #999 (360) @ BAY
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Treffen beim Karlsruher Institut für Technologie
Anzeigen nach § 9 BEMFV auf elektronischem Wege
08.02.10
Unter dem Titel "Modulare Einbindung von ortsfesten Amateurfunkstellen im
Standortverfahren" lud Prof. Wiesbeck die Amateurfunkverbände zu einem ersten
Gespräch nach Karlsruhe ein. Hintergrund ist, dass Prof. Wiesbeck einen Auftrag
bearbeitet, bei dem eine Watt32-ähnliche Software entwickelt werden soll, die
es den Funkamateuren ermöglicht, Anzeigen nach § 9 BEMFV zu erstellen und
elektronisch an die BNetzA zu übermitteln. Dabei steht die elektronische
Übermittlung im Vordergrund, jedoch wird auch über eine Veränderung des
Nahfeld-Rechenverfahrens nachgedacht.
Es wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit den Watt32-Programmierern auch die
Antennendaten zu übernehmen und einzubinden. Aus diesem Grund wurde eine enge
Zusammenarbeit von Ehrhart Siedowski, DF3XZ, und Thilo Kootz, DL9KCE, mit den
Programmautoren des Karlsruher Instituts für Technologie vereinbart.
Die bisherige Wiesbeck-Studie hat für Funkamateure schon großen Wert, da sie es
ermöglicht, für einige Antennen Sicherheitsabstände im Nahfeld zu gewinnen.
Nachteil war die Beschränkung auf nur wenige Antennentypen. In der neuen – zu
erarbeitenden – Software sollen nun eine Vielzahl der in Watt32 vorhanden
Antennentypen auch der Berechnung nach Wiesbeck zugeführt werden. Großer
Vorteil hierbei wäre, dass die ermittelten Sicherheitsabstände im Nahfeld
gültig sind, was bei bisheriger Fernfeldrechnung in Watt32 nur für in der
bisherigen Wiesbeck-Studie vorhandene Antennentypen der Fall ist.
Der Runde Tisch Amateurfunk (RTA) und DARC äußerten Bedenken wegen einer
möglichen Festlegung der Anzeigenerstellung nur noch auf diesem neuen Weg. Herr
Opitz, Referatsleiter EMVU der BNetzA, versicherte jedoch, dass die neue
Software nur eine Ergänzung bestehender Optionen sowohl bei der Erstellung aber
auch bei der Übermittlung der Daten zur BNetzA sein wird. Etablierte Verfahren
- eben auch die Messung - bleiben ebenfalls weiterhin erhalten. Klar stellte er
ebenfalls, dass bereits abgegebene Anzeigen ihre Gültigkeit behalten und nicht
erneut eingegeben werden müssen.
Weitere Informationen zum Thema werden als Vorstandsinformation auf der
DARC-Webseite unter www.darc.de/aktuelles/vorstandsinformationen
veröffentlicht.
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Quelle: http://www.darc.de/aktuelles/details/article/modulare-einbindung-von-
ortsfesten-amateurfunkstellen-im-standortverfahren
* Mit freundlicher Genehmigung des DARC ins CB Packet-Radio übernommen *
73 de Hans!
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