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DHH841 > AFU 24.07.11 10:15l 71 Lines 3402 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Restriktive Strahlenschutzgesetze in Flandern
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Auszug aus dem HamRadio 2day 375-2011, vom 24.07.2011
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RESTRIKTIVE STRAHLENSCHUTZGESETZE IN FLANDERN
(rps) Der britische Amateurfunkverband RSGB berichtet diese
Woche ueber eine gefaehrliche Entwicklung in Flandern, einem
teilautonomen Gebiet von Belgien. Demnach gelten seit Januar
ziemlich einschneidende Regeln fuer ausnahmslos alle
Senderbetreiber. Funkamateure werden dort in keiner Weise
besser gestellt und bekommen keinerlei Erleichterungen. So
muss jede Amateurfunkstelle ueber eine amtliche Bescheinigung
verfuegen, die bei einer jedweden Aenderung von Antennenanlage
oder Sendersystem erneut zum Preis von jeweils 75 Euro
beantragt werden muss. Der Funkamateur muss zudem detaillierte
und aktuelle Informationen ueber seine Anlage beim Staat
deponieren. Dazu kommen Grenzwert- und Berechnungsvorgaben,
die auf einem typischen Grundstueck in einem Wohngebiet die
Senderausgangsleistungen deutlich unter 100 Watt druecken.
Damit ist weltweiter Amateurfunkverkehr in den allermeisten
Situationen nicht mehr durchfuehrbar.
KOMMENTAR
(rps) Flandern geht einen Weg, der den experimentellen
Amateurfunk auf die kalte Tour verbietet. Die aktuelle
Entwicklung ist fuer unsere Kollegen dort schlicht
existenzgefaehrdend. Eine weitere Recherche zeigt naemlich,
dass fuer Zuwiderhandlungen extrem hohe Geldbussen drohen -
und dass am Ende sogar der Gefaengnisaufenthalt stehen kann.
Unter diesen Bedingungen ist Amateurfunk als Privatmann und in
einer Familienumgebung nicht mehr betreibbar. Dem belgischen
Amateurfunkverband UBA ist es nicht ansatzweise gelungen, hier
die Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und diese vor
Willkuermassnahmen des Staates zu schuetzen. Schliesslich
sendet eine Amateurfunkstelle nicht rund um die Uhr, wie dies
andere Dienste tun - und hat damit ein deutlich geringeres
Gefaehrdungspotenzial. Ich glaube, das kann uns in Deutschland
nicht egal sein; gleiches gilt fuer die Funkamateure in allen
anderen Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union.
Soll etwa der Kontakt zum Ausland mit diesen Massnahmen
unterbunden werden? Der Fall Flandern ist ein weiteres
Argument mehr, den Amateurfunk ebenso auf europaeischer Ebene
einheitlich zu regulieren wie das Rechtsgebiet des
Personenschutzes in elektromagnetischen Feldern. Das
Ausscheren einzelner Laender oder gar Provinzen mit
Autonomierechten kann hier naemlich zum Aufbau von
Handelshemmnissen fuehren, die das Europaeische Parlament
durch eine einheitliche EU-Frequenzpolitik gerade abbauen
will. Dabei allein an die Frequenznutzung zu denken ist in
meiner Sicht allerdings zu kurz gesprungen. Andere
Rechtsgebiete - wie hier der Personenschutz - muessen
ebenfalls mit einbezogen werden, wenn sie geeignet sind, den
freien Warenverkehr zu behindern - etwa, weil sich niemand
mehr Amateurfunkgeraete und Antennen kaufen will - mangels
entsprechender Betaetigungsmoeglichkeiten.
Ralph, DC5JQ
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Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_375.html
* Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *
73 de Hans!
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