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DHH841 > AFU      24.07.11 10:15l 71 Lines 3402 Bytes #999 (360) @ BAY
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Subj: Restriktive Strahlenschutzgesetze in Flandern
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Auszug aus dem HamRadio 2day 375-2011, vom 24.07.2011
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RESTRIKTIVE STRAHLENSCHUTZGESETZE IN FLANDERN

(rps)  Der  britische Amateurfunkverband RSGB berichtet  diese
Woche  ueber eine gefaehrliche Entwicklung in Flandern,  einem
teilautonomen Gebiet von Belgien. Demnach gelten  seit  Januar
ziemlich   einschneidende   Regeln   fuer   ausnahmslos   alle
Senderbetreiber.  Funkamateure werden  dort  in  keiner  Weise
besser  gestellt  und  bekommen keinerlei Erleichterungen.  So
muss  jede Amateurfunkstelle ueber eine amtliche Bescheinigung
verfuegen, die bei einer jedweden Aenderung von Antennenanlage
oder  Sendersystem  erneut  zum  Preis  von  jeweils  75  Euro
beantragt werden muss. Der Funkamateur muss zudem detaillierte
und  aktuelle  Informationen ueber  seine  Anlage  beim  Staat
deponieren.  Dazu  kommen Grenzwert- und  Berechnungsvorgaben,
die  auf  einem typischen Grundstueck in einem Wohngebiet  die
Senderausgangsleistungen  deutlich unter  100  Watt  druecken.
Damit  ist  weltweiter Amateurfunkverkehr in den  allermeisten
Situationen nicht mehr durchfuehrbar.

KOMMENTAR

(rps)   Flandern  geht  einen  Weg,  der  den  experimentellen
Amateurfunk  auf  die  kalte  Tour  verbietet.  Die   aktuelle
Entwicklung   ist   fuer   unsere   Kollegen   dort   schlicht
existenzgefaehrdend.  Eine weitere Recherche  zeigt  naemlich,
dass  fuer Zuwiderhandlungen extrem hohe Geldbussen  drohen  -
und  dass am Ende sogar der Gefaengnisaufenthalt stehen  kann.
Unter diesen Bedingungen ist Amateurfunk als Privatmann und in
einer  Familienumgebung nicht mehr betreibbar. Dem  belgischen
Amateurfunkverband UBA ist es nicht ansatzweise gelungen, hier
die  Interessen seiner Mitglieder zu vertreten und  diese  vor
Willkuermassnahmen  des  Staates  zu  schuetzen.  Schliesslich
sendet eine Amateurfunkstelle nicht rund um die Uhr, wie  dies
andere  Dienste  tun  - und hat damit ein deutlich  geringeres
Gefaehrdungspotenzial. Ich glaube, das kann uns in Deutschland
nicht  egal sein; gleiches gilt fuer die Funkamateure in allen
anderen Mitgliedsstaaten der Europaeischen Union.

Soll  etwa  der  Kontakt  zum Ausland  mit  diesen  Massnahmen
unterbunden  werden?  Der  Fall  Flandern  ist  ein   weiteres
Argument mehr, den Amateurfunk ebenso auf europaeischer  Ebene
einheitlich   zu   regulieren   wie   das   Rechtsgebiet   des
Personenschutzes   in   elektromagnetischen    Feldern.    Das
Ausscheren   einzelner   Laender  oder   gar   Provinzen   mit
Autonomierechten   kann   hier   naemlich   zum   Aufbau   von
Handelshemmnissen  fuehren,  die  das  Europaeische  Parlament
durch  eine  einheitliche  EU-Frequenzpolitik  gerade  abbauen
will.  Dabei  allein an die Frequenznutzung zu denken  ist  in
meiner   Sicht   allerdings   zu   kurz   gesprungen.   Andere
Rechtsgebiete  -  wie  hier  der  Personenschutz   -   muessen
ebenfalls  mit einbezogen werden, wenn sie geeignet sind,  den
freien  Warenverkehr zu behindern - etwa,  weil  sich  niemand
mehr  Amateurfunkgeraete und Antennen kaufen  will  -  mangels
entsprechender Betaetigungsmoeglichkeiten.

Ralph, DC5JQ

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Quelle: http://www.agz-ev.de/hamradio2day/ausgaben/2011_375.html

  * Mit freundlicher Genehmigung der AGZ ins Packet-Radio uebernommen *

73 de Hans!
 


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