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DHH841 > AFU 21.05.11 00:45l 73 Lines 3245 Bytes #999 (999) @ BAY
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Subj: BNetzA will Amateurfunkstellen überprüfen
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BNetzA will Amateurfunkstellen überprüfen - AGZ bezweifelt Rechtmäßigkeit
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat angekündigt, im diesem Jahr ca. 200
fernbediente und automatisch arbeitende Amateurfunkstellen auf die Einhaltung
der geltenden Bestimmungen zu überprüfen.
Nach Angaben der BNetzA erfolgt die Auswahl der zu prüfenden Amateurfunkstellen
nach einem "sog. statistischen Prüfverfahren", ohne dass ein besonderer Anlass
(z.B. Funkstörungen) vorliegen muss.
Zum Umfang der Überprüfung hat die Behörde den Betreibern betroffener
Amateurfunkanlagen u.a. folgendes mitgeteilt:
"Die Prüfung umfasst einen technischen und einen verwaltungsmäßigen Teil. Bei
der technischen Prüfung werden die Parameter wie Frequenz, Strahlungsleistung,
Antennenhöhe usw. gemessen. Im verwaltungsmäßigen Teil werden die formalen
Angaben geprüft. Es ist daher erforderlich, dass die Urkunde, mit der das (...)
Rufzeichen zugeteilt ist und die weiteren für den Betrieb der Amateurfunk
erforderlichen Unterlagen bereitliegen. Dies betrifft auch die nach § 7 Abs. 3
Amateurfunkgesetz (AFuG) gegebenenfalls erforderlichen Unterlagen."
Als Rechtsgrundlage für die Überprüfungen nennt die BnetzA den Paragrafen 10
Abs. 1 Satz 2 des Amateurfunkgesetzes (http://www.gesetze-im-internet.de/afug_
1997/__10.html), der folgenden Wortlaut hat:
"Aufgabe der Regulierungsbehörde ist es auch, die Einhaltung dieses Gesetzes
und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu
überwachen."
Gegen diese Art der anlasslosen Überprüfung hat "Arbeitsgemeinschaft Zukunft
Amateurfunkdienst" (AGZ, http://www.agz-ev.de) rechtliche Bedenken angemeldet.
In einer Pressemitteilung der AGZ vom 18. Mai 2011 (http://www.agz-ev.de/
presse/pressemitteilungen/AGZ-Pressemitteilung_2011-05-18_Ueberpruefung_von_
Amateurfunkstellen.pdf) heißt dazu u.a.:
"Die AGZ e.V. hat rechtliche Bedenken gegen dieses Vorgehen, insbesondere was
das Betretungsrecht von durch Artikel 13 des Grundgesetzes
(http://dejure.org/gesetze/GG/13.html) als unverletzlich geschützten Wohnungen
angeht. Die Voraussetzungen, welche diese Rechtsnorm dazu fordert, liegen in
unserer Sicht zumindest für den Fall einer anlasslosen Überprüfung nicht vor."
Die AGZ e.V. rät betroffenen Funkamateuren, die mit dem Vorgehen der
Bundesnetzagentur nicht einverstanden sind, sich Rechtsrat bei einem
entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt einzuholen."
Auch der "Runde Tisch Amateurfunk" (RTA) hat sich zu den geplanten
Überprüfungen geäußert. In einem Schreiben des RTA an die Bundesnetzagentur
heißt es u.a.:
"Bitte teilen Sie dem RTA den Anlass und den Umfang dieser Überprüfungen mit.
Insbesondere vor dem Hintergrund der hohen Zahl an Überprüfungen sind wir ein
wenig überrascht und fragen uns auch nach einer Rechtfertigung für einen
derartig hohen Kostenaufwand."
Rechtliche Bedenken hat der RTA bisher offenbar nicht geltend gemacht.
- wolf -
© FM-FUNKMAGAZIN
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Quelle: http://www.funkmagazin.de/200511.htm
73 de Hans!
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