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DAC587 > AFU 29.07.08 17:43l 36 Lines 1988 Bytes #999 (0) @ DEU
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Subj: Verwaltungsgericht genehmigt 18-Meter-Amateurfunk-Antennenma
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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einem Funkamateur genehmigt, in seinem
Garten einen 18 Meter hohen Mast zu errichten. Dies berichtet der
"Frankenrundspruch" unter Berufung auf die Tageszeitung "Frankenpost".
Der Funkamateur möchte seine Antennenanlage erweitern und dazu im Garten
seines Hauses den besagten 18 Meter hohen Mast errichten. Dazu stellte er
einen Bauantrag bei der Stadt Helmbrechts. Die Stadt lehnte den Antrag ab mit
der Begründung, dass der Mast, der das Haus um ca. 7 Meter überragt, für ein
Wohngebiet zu groß sei. Der Funkamateur erhob gegen den ablehnenden Bescheid
Widerspruch beim übergeordneten Landratsamt Hof. Auch diese Behörde lehnte
den Antrag ab. Daraufhin erhob der Funkamateur Klage beim Verwaltungsgericht
Bayreuth.
Das Gericht stellte klar, dass es aus seiner Sicht ausschließlich darauf
ankomme, ob der Mast "die umliegenden Gebäude dominiert oder als
untergeordnetes Bauwerk angesehen werden kann." Den Hinweis auf einen ca. 500
Meter entfernt stehenden Fabrikschornstein, der optisch wesentlich mehr
störe, sah das Gericht ebenso wenig als relevant an wie die Bedenken einer
Nachbarin, die befürchtete, dass ihr Grundstück durch die "Strahlen" des
Funkamateurs an Wert verlieren könne.
Letztlich orientierte sich der Richter an einem Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es um eine private Windkraftanlage mit
einem 10 Meter hohen Mast und ebenso großen Rotoren ging. Das
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit geurteilt, dass die Windkraftanlage
das daneben stehende Haus nicht dominiere und deshalb zulässig sei. Bei dem
Antennenmast - so der Richter - sei der Fall ähnlich.
Einen Wermutstropfen hielt der Richter allerdings für den Funkamateur bereit.
Er erklärte ihm: "Wir verhandeln hier lediglich über den Mast. Sollten sie
nachträglich eine Antenne draufbauen, dann benötigen Sie natürlich erneut
eine Baugenehmigung."
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