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DAC587 > AFU      29.07.08 17:43l 36 Lines 1988 Bytes #999 (0) @ DEU
BID : R7IDBO587006
Read: GAST DSE840 DHH841
Subj: Verwaltungsgericht genehmigt 18-Meter-Amateurfunk-Antennenma
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      DBO587
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Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einem Funkamateur genehmigt, in seinem 
Garten einen 18 Meter hohen Mast zu errichten. Dies berichtet der 
"Frankenrundspruch" unter Berufung auf die Tageszeitung "Frankenpost".

Der Funkamateur möchte seine Antennenanlage erweitern und dazu im Garten 
seines Hauses den besagten 18 Meter hohen Mast errichten. Dazu stellte er 
einen Bauantrag bei der Stadt Helmbrechts. Die Stadt lehnte den Antrag ab mit 
der Begründung, dass der Mast, der das Haus um ca. 7 Meter überragt, für ein 
Wohngebiet zu groß sei. Der Funkamateur erhob gegen den ablehnenden Bescheid 
Widerspruch beim übergeordneten Landratsamt Hof. Auch diese Behörde lehnte 
den Antrag ab. Daraufhin erhob der Funkamateur Klage beim Verwaltungsgericht 
Bayreuth.

Das Gericht stellte klar, dass es aus seiner Sicht ausschließlich darauf 
ankomme, ob der Mast "die umliegenden Gebäude dominiert oder als 
untergeordnetes Bauwerk angesehen werden kann." Den Hinweis auf einen ca. 500 
Meter entfernt stehenden Fabrikschornstein, der optisch wesentlich mehr 
störe, sah das Gericht ebenso wenig als relevant an wie die Bedenken einer 
Nachbarin, die befürchtete, dass ihr Grundstück durch die "Strahlen" des 
Funkamateurs an Wert verlieren könne.

Letztlich orientierte sich der Richter an einem Urteil des 
Bundesverwaltungsgerichts, bei dem es um eine private Windkraftanlage mit 
einem 10 Meter hohen Mast und ebenso großen Rotoren ging. Das 
Bundesverwaltungsgericht hatte seinerzeit geurteilt, dass die Windkraftanlage 
das daneben stehende Haus nicht dominiere und deshalb zulässig sei. Bei dem 
Antennenmast - so der Richter - sei der Fall ähnlich.

Einen Wermutstropfen hielt der Richter allerdings für den Funkamateur bereit. 
Er erklärte ihm: "Wir verhandeln hier lediglich über den Mast. Sollten sie 
nachträglich eine Antenne draufbauen, dann benötigen Sie natürlich erneut 
eine Baugenehmigung."



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